Allgemeines zur Benutzung des Parkes

Der Landschafts- und Kulturpark dient der Erholung und Entspannung. Mit seinem Biotop und den vielen Naturschutzflächen ist er auch ein Naturerlebnis. Damit sich alle hier wohl fühlen, bitten wir, die folgenden Punkte zu beachten und einzuhalten:

Eintritt
Der Eintritt in den Park ist frei. Ausnahmen bestehen in dem Bereich Wasserkrater/Wassergärten in der Zeit von Ende April bis Anfang Oktober sowie bei der Durchführung von Sonderveranstaltungen im Park.

Öffnungszeiten
Der Park ist täglich von 9.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Nur bei Sonderveranstaltungen bleibt der Park länger geöffnet. 

Kassenöffnung im Bereich Wasserkrater/Wassergärten

Die Kasse am Wasserkrater ist von Mitte April bis Mitte Oktober von Donnerstag bis Sonntag sowie an Feiertagen geöffnet – in der Regel am Donnerstag und Freitag von 12.00 bis 18.00 Uhr und am  Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 11.00 bis 18.00 Uhr. Änderungen sind vorbehalten. Die genauen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage www.aquamagica.de

Wasserkrater
Der Wasserkrater ist durch Licht-, Geräusch- und Wassereffekte inszeniert. Es ist unvermeidlich, dass Besucher des Wasserkraters mit Wasser in Berührung kommen. Wir empfehlen Ihnen, wasserfeste Kleidung oder einen Regenponcho der AQUA MAGICA zu tragen. Die AQUA MAGICA GmbH übernimmt für Schäden an der Kleidung oder sonstige Schäden keine Haftung! Kinder unter 12 Jahren dürfen den Wasserkrater nicht ohne erwachsene Begleitpersonen betreten. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

Sauberkeit und Ruhe
Wir bitten Sie, den Park sauber zu halten und die Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Der Park ist ein Ort der Erholung. Bitte vermeiden Sie Lärm und laute Musik. Der Überflug mit unbemannten Luftfahrtsystemen (z.B. Drohnen) ist untersagt.
Grillen ist im Park verboten.

Fahrzeuge aller Art
Der Park darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden (Ausnahme: Funktionsfahrzeuge).
Fahrradfahren und die Nutzung von Elektro-Tretrollern und E-Scootern sind im Park nicht gestattet. Eine Ausnahme stellt der Sole-Radweg entlang des Sprühgartens dar.

Hunde
Hunde sind im Park an der Leine zu führen. Von den Spielplätzen sind sie fernzuhalten.
Hundekot im Park ist von den Hundehaltern zu entfernen. Dafür sind an verschiedenen Stellen im Park Hundekottüten erhältlich.

Pflanzflächen
Es ist nicht gestattet, Pflanzenflächen, Teiche und Wasserbecken zu betreten. Wegen der besonders schützenswerten Flora und Fauna dürfen die Wege im Biotop nicht verlassen werden. Ein Nichtbefolgen dieser Anordnung kann zum Verweis aus dem Park führen. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
Angeln im Teich des Biotops ist ausdrücklich verboten.

Warenverkauf
Es ist nicht gestattet, außerhalb genehmigter Veranstaltungen Waren und Dienstleistungen einschließlich Speisen und Getränke anzubieten; ausgenommen sind genehmigte Gastronomiebetriebe.

Winterdienst
Im Winter findet im Park kein Winter- und Streudienst statt. Das Betreten der Wege geschieht auf eigene Gefahr.

Haftung
Die AQUA MAGICA schließt gegenüber jedem Besucher jegliche Haftung, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch für ihre Erfüllungsgehilfen, aus. Sofern die Leistungen auf dem Gelände der AQUA MAGICA von eigenständigen Unternehmen erbracht werden, wird gebeten, sich bei Problemen und Beschwerden an diese direkt zu wenden. Das AQUA MAGICA-Team kann dabei vermittelnd helfen. Ganz allgemein gilt das Eltern bzw. Erziehungsberechtigte für ihre Kinder haften.
Den Anweisungen von Mitarbeitern der AQUA MAGICA ist jederzeit Folge zu leisten. Im Übrigen sind die Hinweisschilder zu beachten und zu befolgen.

Ein Nichtbefolgen der Parkordnung kann zum Verweis aus dem Park führen.

Wir wünschen Ihnen bei Ihrem Aufenthalt im Park viel Freude!
AQUA MAGICA Bad Oeynhausen & Löhne GmbH

Stand März 2025